Für den Kartenverkauf und den Theater- und Konzertbesuch gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen und Orchester der Stadt Bielefeld (BuO).

Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Beziehungen zwischen BuO und seinen BesucherInnen und sind Bestandteil jedes Vertrages zwischen ihnen.
2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl für Veranstaltungen der BuO als auch für Kooperationsveranstaltungen mit Dritten.

Eintrittskarten und Ermäßigungen
3. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die Eintrittskarten der BuO und ihrer Kooperationspartner. Für die Abonnements gilt der Aboausweis als Eintrittskarte. Geschenkgutscheine gelten nur für die eigenen Veranstaltungen der BuO.
4. Ermäßigungsberechtigungen sind beim Einlass nachzuweisen. Die BuO behält sich vor, die Ermäßigungsberechtigungen auch beim Erwerb der Eintrittskarte oder während einer Veranstaltung zu kontrollieren. Ermäßigte Eintrittskarten sind grundsätzlich nur in Verbindung mit einem Ermäßigungsausweis gültig.
5. BesucherInnen, die eine Ermäßigungsberechtigung bei einer Kontrolle nicht vorweisen können, obwohl ihre Eintrittskarte ermäßigt ist, haben auf Anforderung des Personals unverzüglich den Differenzbetrag zum vollen Kartenpreis der jeweiligen Preiskategorie zu entrichten. Weigert sich ein/e BesucherIn, dieser Aufforderung nachzukommen, sind die BuO und die von ihr beauftragten Personen berechtigt, die betreffende Person unverzüglich des Hauses zu verweisen. Die BuO behält sich vor, einen Schadenersatzanspruch geltend zu machen und Strafanzeige zu stellen.
6. Die Eintrittskarte und der Aboausweis berechtigen zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn bis zwei Stunden nach Veranstaltungsende zur Fahrt mit den Bussen und Stadtbahnen im Bielefelder Stadtgebiet (Preisstufe I).

Öffnungszeiten der Theater- und Konzertkasse und Vorverkauf
7. Die Theaterkasse ist Di.– Fr. 10 – 18 Uhr und Sa. 10 – 14 Uhr geöffnet. Während der Theaterferien und an Feiertagen ist die Theaterkasse geschlossen. Die Abendkasse öffnet eine Stunde vor Vorstellungsbeginn. Dies gilt auch für Vormittags- und Nachmittagsvorstellungen. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.
8. Der Verkauf für Veranstaltungen der BuO startet nach folgenden Fristen: Für alle bereits disponierten Vorstellungen bis zum 31.10. der Spielzeit mit dem ersten Werktag im Juni des gleichen Jahres. Für alle bereits disponierten Vorstellungen bis zum Ende des Kalenderjahres am ersten Tag der Öffnung der Kasse nach den Theaterferien, für das Familienstück zur Weihnachtszeit am zweiten Tag. Für die Vorstellungen bis zum Ende der Saison am 02.11. der Spielzeit. Der Spielplan wird monatlich komplettiert, für alle nachträglich disponierten Vorstellungen beginnt der Vorverkauf jeweils zum 01. des Vormonats. Für Sonderveranstaltungen können abweichende Vorverkaufsfristen gelten.
9. Die BuO ist berechtigt, die durch die Reservierung bzw. den Verkauf von Eintrittskarten bekannten personenbezogenen Daten für interne Zwecke zu speichern.

Preise und Preiskategorien
10. Für die Veranstaltungen der BuO gelten unterschiedliche Preiskategorien und Platzgruppen.
11. Bei bestimmten Veranstaltungen (z. B. Gastspielen, Sonderkonzerten, Lesungen, Galavorstellungen) gelten Sonderpreise.
12. Die Eintrittspreise und Platzgruppen für die Spielstätten der BuO richten sich nach der Entgeltordnung BuO in der jeweils gültigen Fassung.

Kartenverkauf über das Internet 
13. Eintrittskarten für die Veranstaltungen der BuO können auch per Internet über das Online-Buchungssystem EVENTIM.Inhouse der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Softwareanbieters haftet die BuO nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM Solutions GmbH zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht von der BuO erstattet werden. 
14. Sofern der Gast seine Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem EVENTIM.Inhouse kauft und am privaten Drucker ausdruckt (.Ticketdirect-print@home.), muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet die BuO keinen Ersatz. 
15. Die BuO behält sich vor, das Vorstellungs- und Platzangebot für den Online-Kartenverkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Kartenverkauf zeitweise oder vollständig einzustellen.

Abobedingungen 
16. Für die Abonnements gilt der Aboausweis als Eintrittskarte, die zum Abonnement zugehörigen Vorstellungstermine sind auf der Vorderseite eingedruckt. Die BuO sorgt dafür, die durch die/den AbonnentIn getroffene Platzwahl einzuhalten. Sie hat allerdings aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht, kurzfristig Platzänderungen oder Änderungen der Spielstätte vorzunehmen bzw. Abonnementvorstellungen auf einen anderen Termin zu verlegen. 
17. Mit der Bestellung eines Abonnements und der Zusendung der Abounterlagen wird ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Gast und der BuO geschlossen. Die Bezahlung des Abonnements ist in einem Betrag per Überweisung oder in zwei Raten per SEPA-Lastschriftverfahren m.glich. Einzelheiten sind der Abonnementrechnung zu entnehmen. Es gilt die Regelung für den Zahlungsverkehr der BuO in der jeweils gültigen Fassung. Abonnements verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn nicht einer der beiden Vertragspartner bis spätestens zum 30. April der laufenden Spielzeit den Vertrag schriftlich kündigt. Bei Ausfall einer Vorstellung durch Streik oder h.here Gewalt hat der/die AbonnentIn keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Dies gilt ebenso bei Versäumnis einer Vorstellung. Der Rücktritt von einem Abonnement während der Spielzeit ist nicht möglich.

TheaterCard-Bedingungen 
18. Die Theater- und KonzertCard ist ganzjährig erhältlich und ab Kaufdatum ein Jahr gültig. Sie wird mit einem Foto und Namen der/des InhaberIn personalisiert und ist nicht übertragbar. Das gleiche gilt für die Theater- und KonzertCard Duo. Sie ist für zwei LebenspartnerInnen mit dem gleichen Wohnsitz erhältlich. 
19. Nach dem Kauf der Theater- und KonzertCard erhalten die InhaberInnen 50 % Rabatt auf alle Eintrittskarten des Theaters Bielefeld und der Bielefelder Philharmoniker mit Ausnahme von Silvester und Galavorstellungen, des Neujahrskonzerts, des Familienstücks zur Weihnachtszeit sowie Konzerten der Reihe Musik voll fett ;-), PHASE-Vorstellungen und Gastspielen. 
20. Die Theater- und KonzertCard muss dem Einlasspersonal als Ermäßigungsberechtigung beim Vorstellungsbesuch vorgelegt werden.

Reservierung, Umtausch oder Verlust 
21. Kartenbestellungen sind frühestens zum Beginn des Vorverkaufs m.glich. Sie gelten als vorläufige Reservierungen, wenn sie durch eine Benachrichtigung der BuO bestätigt werden, und werden erst mit der Zahlung verbindlich. Bei Zusage der vorläufigen Reservierung wird eine Zahlungsfrist übermittelt. Bei Nichteinhaltung dieser Frist behält sich die BuO vor, über die Karten anderweitig zu verfügen. 
22. Bereits erworbene Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Reservierte Karten müssen innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden, nicht abgeholte Karten gehen zurück in den Verkauf. Bezahlte Karten können an der Abendkasse hinterlegt werden. Nicht abgeholte Karten werden nicht ersetzt. 
23. InhaberInnen eines Abonnements haben die Möglichkeit, Termine ihrer Aboserie gegen einen Ersatztermin zu tauschen. Der Umtauschservice kann bei einer geplanten Abonnementvorstellung an Wochentagen bis einen Tag vor dem Termin genutzt werden, bei Abonnementvorstellungen an Sonn- und Feiertagen bis spätestens am Freitag davor. Die Umtauschgebühr beträgt jeweils 2.50 €. Sofern das Rückporto beigefügt wird, schickt die Theater- und Konzertkasse den Umtauschschein zu. Umtauschscheine können nur gegen Eintrittskarten eingetauscht werden. Pro Eintrittskarte kann jeweils nur ein Umtauschschein in Zahlung genommen werden. Pro Termin ist nur ein Umtausch möglich. Wählt der Abonnementinhaber eine niedrigere Platzgruppe, kann die Differenz nicht erstattet werden. Wählt er eine höhere Preisgruppe, ist die Differenz nachzuzahlen. Alle Umtauschscheine verlieren am Ende der jeweiligen Spielzeit ihre Gültigkeit. Eine Garantie für die Einlösung von Umtauschscheinen bei bestimmten Werken oder Terminen kann von BuO nicht übernommen werden. Umtauschscheine gelten nicht für die Silvestervorstellungen, Gastspiele, Musik voll fett ;-), PHASE, für das Familienstück zur Weihnachtszeit, Sonderveranstaltungen, im Loft, im TAMZWEI und im TAMDREI sowie für das Neujahrskonzert der Bielefelder Philharmoniker. Der Aboausweis ist für einzelne Veranstaltungen übertragbar. Bei Verlust des Aboausweises kann gegen eine Gebühr von 5.00 € ein Ersatzausweis ausgestellt werden. 
24. Die/Der BesitzerIn einer Eintrittskarte gilt als deren rechtmäßige/r EigentümerIn. 
25. Eintrittskarten, die der/dem KundIn abhandengekommen sind oder zerstört wurden, können nicht ersetzt werden. Dies gilt auch für Eintrittskarten, die auf dem Versandweg verloren gehen. Ein Ersatz ist nur ausnahmsweise dann möglich, wenn die/der KundIn glaubhaft machen und nachweisen kann, welche Karte er gekauft hat, oder wenn die MitarbeiterInnen der Theater- und Konzertkasse den Erwerb der Karte nachvollziehen können. Für den Ersatz von Einzelkarten ist eine Gebühr von jeweils 1.50 € zu entrichten. Werden Originalkarte und Ersatzkarte für denselben Platz von verschiedenen BesucherInnen vorgelegt, so hat die/der InhaberIn der Originalkarte Vorrang vor der/dem BesitzerIn der Ersatzkarte.
26. Bei Versand von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatz im Sinne des Åò 312b Abs. 6 BGB vor.

Vorstellungsänderungen und -ausfall 
27. Bei Besetzungsänderungen besteht kein Anspruch des Gastes auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. 
28. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Anspruch des Gastes auf Erstattung oder Minderung des Eintrittsgeldes oder Umtausch der Karte. 
29. Bei veränderten Anfangszeiten besteht kein Schadensersatzanspruch wegen Verkehrsverbindungen, die nicht genutzt werden konnten.
30. Schadensersatzansprüche aufgrund nicht rechtzeitigen Erreichens der Vorstellung – gleich aus welchem Grunde – bestehen nicht.
31. Für Angaben auf Plakaten und in den Publikationen der BuO wird keine Gewähr übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten.
32. Bei Vorstellungsabbruch in der ersten Vorstellungshälfte hat die/der BesucherIn Anspruch auf Erstattung des bezahlten Kassenpreises. Weitere Aufwendungen werden nicht erstattet. 
33. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes wegen Vorstellungsabbruchs oder -ausfalls kann nur innerhalb von 14 Tagen nach der abgebrochenen oder ausgefallenen Vorstellung durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte geltend gemacht werden. Erstattet wird der Kassenpreis der erworbenen Eintrittskarte. AbonnentInnen erhalten einen Umtauschschein für eine andere Vorstellung ihrer Wahl in derselben Preiskategorie.
34. Muss die BuO aus unvorhergesehenen Gründen eine andere Vorstellung als die angekündigte spielen, werden die vorher gekauften Eintrittskarten innerhalb von 14 Tagen nach dem Vorstellungstermin gegen Erstattung des Kassenpreises zurückgenommen. Weitere Aufwendungen des Gastes werden nicht erstattet. 
35. Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streik u. ..) aus, wird der Kassenpreis nicht erstattet.

Verspäteter Einlass und Platzsperrungen 
36. Mit Beginn einer Veranstaltung erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz.
37. Nach Beginn einer Veranstaltung können BesucherInnen mit Rücksicht auf die anderen BesucherInnen und die mitwirkenden KünstlerInnen nicht oder erst zu einem von der Betriebsleitung festgelegten geeigneten Zeitpunkt (z. B. Vorstellungs- oder Beifallpausen) in den Zuschauerraum eingelassen werden. Das Gleiche gilt, wenn ZuschauerInnen während einer Vorstellung den Zuschauerraum verlassen und zurückkehren möchten. Bei bestimmten Vorstellungen kann ein Nacheinlass ganz ausgeschlossen sein.
38. BesucherInnen müssen den Anweisungen des Einlasspersonals Folge leisten. Dies betrifft insbesondere den Zeitpunkt des Einlasses und die zugewiesenen Plätze bei einem Nacheinlass.
39. Ein Wechsel auf unbesetzte Plätze ist nur mit Zustimmung des Einlasspersonals möglich. Dies gilt nicht für Vorstellungen mit freier Platzwahl.
40. Wenn Plätze aus technischen oder künstlerischen Gründen nicht zur Verfügung stehen, behält sich die BuO vor, Ersatzplätze zuzuweisen.

Verbot von Bild- und Tonaufnahmen
41. Fotografieren sowie Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Aufführungen sind aus urheberrechtlichen Gründen verboten.
42. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot von Bild- und Tonaufnahmen lösen Schadenersatzpflichten aus.
43. Personen, die unerlaubterweise Weise Fotoaufnahmen, Bild- und/oder Tonaufnahmen von Aufführungen machen, dürfen von der BuO oder von ihm beauftragten Personen unverzüglich des Hauses verwiesen werden.
44. Es besteht im Fall der Verweisung aus dem Hause wegen unzulässiger Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz seitens der verwiesenen Person hinsichtlich des Eintrittsgeldes oder anderer Kosten im Zusammenhang mit der Vorstellung.
45. Die BuO behält sich das Recht vor, Film- und Tonträger mit unzulässigen Aufnahmen zu konfiszieren und die betreffenden Aufnahmen darauf zu löschen. Die BuO gibt die entsprechenden Filme und Tonträger anschließend an die Person zurück, von der sie konfisziert wurden.
46. Es besteht im Fall der Konfiszierung von Filmen und Tonträgern wegen unerlaubter Aufnahmen und Löschung der entsprechenden Aufnahmen kein Anspruch auf Schadenersatz wegen Beschädigung anderer auf dem Bild- oder Tonträger befindlichen Aufnahmen.

Fernsehaufzeichnungen und Filmaufnahmen
47. Bei Fernsehaufzeichnungen oder Filmaufnahmen ist die/der BesucherIn damit einverstanden, dass die von ihm oder ihr w.hrend oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen (Bild, Film, TV) ohne Vergütung im Rahmen der üblichen Auswertung verwendet werden dürfen.

Garderobe und Haftung
48. Bei Abgabe der Garderobe erhält die/der BesucherIn eine Garderobenmarke.
49. Die BuO übernimmt die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Aufbewahrungspflicht durch das Garderobenpersonal. 
50. Die Haftung für in der Garderobe abgegebene Gegenstände beschränkt sich auf den Zeitwert der hinterlegten Gegenstände bis zu einer Höchstsumme von 500 € pro Garderobenmarke. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
51. Die BuO übernimmt keine Haftung für Wertgegenstände und Bargeld, die sich in den Gegenständen, die an der Garderobe abgegeben wurden, befinden. Die Abgabe und Aufbewahrung geschieht in solchen Fällen auf eigene Gefahr des Gastes.
52. Die Rückgabe der Garderobe erfolgt gegen Vorlage der Garderobenmarke und ohne weiteren Nachweis der Berechtigung.
53. Bei Verlust der Garderobenmarke informiert die/der BesucherIn unverzüglich das Garderobenpersonal.
Bei schuldhaften Verz.gerungen durch die/den BesucherIn haftet die BuO nicht für den Verlust der abgegebenen Gegenstände.
54. Stellt die/der BesucherIn Beschädigungen an abgegebenen Garderobengegenständen fest, so hat sie/er das Garderobenpersonal unverzüglich darüber zu informieren. Die BuO haftet bei späteren Beanstandungen nicht für Beschädigungen.
55. Bei Verlust der Garderobenmarke ersetzt die/der BesucherIn der BuO die im Rahmen der Ersatzbeschaffung anfallenden Kosten.
56. Gegenstände jeder Art, die in den Räumen der BuO gefunden werden, müssen beim Personal der BuO oder anderen von der BuO beauftragten Personen abgegeben werden.
57. Der Verlust von Gegenständen ist dem Personal der BuO oder anderen von der BuO beauftragten Personen unverzüglich mitzuteilen. 

Hausrecht und Gefahrenabwehr
58. Die BuO übt in allen ihren Spielstätten das Hausrecht aus und ist bei Störungen berechtigt, im Rahmen ihres Hausrechts Hausverweise und -verbote auszusprechen. Insbesondere können BesucherInnen aus Vorstellungen verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere BesucherInnen belästigen oder in sonstiger Weise wiederholt gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben. Der Zutritt kann verweigert werden, wenn die begründete Vermutung besteht, dass die/der BesucherIn die Vorstellung stören oder andere Besucher belästigen wird.
59. Die/Der BesucherIn darf lediglich den auf seiner Eintrittskarte ausgewiesenen Platz einnehmen. Hat der Gast einen Platz eingenommen, für den er keine gültige Karte besitzt und der ihm nicht vom Einlasspersonal zugewiesen wurde, kann die BuO den Differenzbetrag erheben oder die/den BesucherIn der Vorstellung verweisen.
60. Mäntel, Jacken, sperrige Taschen und Rucksäcke müssen an der Garderobe abgegeben werden, die Mitnahme in den Zuschauerraum ist untersagt.
61. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in den Zuschauerraum und der dortige Verzehr sind untersagt.
62. Mobilfunkgeräte sowie sonstige Geräte aller Art, die akustische oder optische Signale von sich geben, dürfen nur im abgeschalteten Zustand in den Zuschauerraum mitgenommen werden.
63. Das Rauchen ist in den Räumen der BuO nicht gestattet.
64. Bei Brand und sonstigen Gefahrensituationen müssen die BesucherInnen das Haus ohne Umwege sofort durch die gekennzeichneten Aus- und Notausgänge verlassen. Eine Garderobenausgabe findet in diesen Fällen nicht statt. Die Anweisungen des BuO-Personals oder anderer Personen, die von der BuO beauftragt sind, sind in diesen Fällen unbedingt zu befolgen.
65. Die Haftung der BuO ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
66. Das Anbieten und Verkaufen von Eintrittskarten durch Dritte in den Räumlichkeiten der BuO ist nicht erlaubt.
67. Jedwede kommerzielle Tätigkeit in den Räumen der BuO bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Betriebsleitung der BuO.

Schlussbestimmungen
68. Diese Geschäftsbedingungen treten zum 01.06.17 in Kraft.
69. Gerichtsstand ist Bielefeld. Die BuO ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbelegungsstelle teilzunehmen.

Bielefeld, den 27.04.17
gez. Michael Heicks (Intendant) und Ilona Hannemann (Verwaltungsdirektorin)